Wie man sich bewirbt

Die Zulassung für den Elitestudiengang „Ethik der Textkulturen“ erfolgt über ein eigenes Eignungsfeststellungsverfahren. Pro Semester werden an den Studienstandorten Augsburg und Erlangen-Nürnberg jeweils nur 15 Studierende zugelassen.

Bewerbungsunterlagen

Für ein Studium am Standort Augsburg sind die Anträge an die Koordinationsstelle des Studiengangs zu richten (Einreichfristen siehe hier):

Universität Augsburg
Ethik der Textkulturen
Universitätsstr. 10
86135 Augsburg

Die Anmeldung am Standort Erlangen-Nürnberg muss per Online-Bewerbung über das Portal www.campo.fau.de erfolgen (Einreichfristen siehe hier).

Was der Bewerbung beiliegen muss

  1. Ein Nachweis über die Prüfung der allgemeinen Hochschulreife
  2. ein Nachweis über einen anerkannten Abschluss, aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen (kann in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden);
    Bewerber*innen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben, benötigen einen Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Leistungen sowie eine Bestätigung der auf der Grundlage der bisher erbrachten Leistungen gebildeten vorläufigen Gesamtnote
  3. Kopie Transcript of Records (bei noch nicht abgeschlossenem Studium ein Nachweis über den aktuellen Stand aller bisherigen Leistungen, z.B. STUDIS-Auszug)
  4. eine selbst formulierte Zielvorstellung mit ausführlicher Begründung (maximal 4 Seiten)
  5. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  6. Nachweise über gegebenenfalls erbrachte extracurriculare Studienleistungen, Prüfungsleistungen oder Studienzeiten oder praktische Tätigkeiten.
  7. Bei Bewerber*innen, deren Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde: Nachweis über C1-Niveau

Das Eignungsfeststellungsverfahren

Bewerber, bei denen die Zulassungskommission anhand der eingereichten Unterlagen zur Überzeugung gelangt, dass der Be­werber voraussichtlich die Anforderungen des Studiengangs erfüllen kann, erhalten einen Bescheid über die Teilnahme an einem 20-minütigen Eignungsfeststellungs­gespräch.

Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Stu­diengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Es erstreckt sich in der Regel auf die für den Studiengang erforderlichen Fachkenntnisse in einem der am Studiengang beteiligten Fächer sowie der englischen Sprache.

Der Bewerber wird schriftlich darüber benachrichtigt, ob das Eignungsfeststellungsgespräch erfolgreich verlaufen, d. h. bestanden ist und ob eine Zulassung zum Studiengang erfolgt.