- Ein einschlägiger Bachelor-Abschluss oder mindestens 140 ECTS (nachgewiesen über Transcript of Records).
- Gute Englischkenntnisse, die die erfolgreiche Teilnahme an englischsprachigen Lehrveranstaltungen ermöglichen, sind wünschenswert.
- Bei Bewerber*innen, deren Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde, ist ein Nachweis des C1-Niveaus notwendig.
- Darüber hinaus müssen die Bewerber*innen eine Eignungsfeststellung bestehen.
Zulassungsvoraussetzungen Augsburg:
Detaillierte Informationen zu dem Eignungsfeststellungsverfahren und den Zulassungsvoraussetzungen am Standort Augsburg erhalten Sie in der aktuellen Prüfungsordnung (Anlage 1, § 1-5).
Zulassungsvoraussetzungen Erlangen-Nürnberg:
Detaillierte Informationen zu dem Eignungsfeststellungsverfahren und den Zulassungsvoraussetzungen am Standort Erlangen erhalten Sie in der aktuellen Prüfungsordnung.